Vertragsrecht

Kaufvertrag, Dienst- und Werkvertrag sind die Verträge, die heutzutage am häufigsten abgeschlossen werden. Probleme ergeben sich meist dann, wenn die Kaufsache oder das Werk (bspw. ein neu errichtetes Eigenheim) Mängel aufweisen oder eine Dienstleistung nicht so erbracht wurde, wie sich das der Auftraggeber vorgestellt hat.

Bei allen Vertragsarten gelten ganz bestimmte Formalien, die der Käufer oder Besteller bei der Geltendmachung seiner Rechte beachten muss. Wer hier das >>do-it-yourself-Prinzip<< zur Vermeidung weiterer Kosten wählt, zahlt nicht selten drauf. Ist das Kind dann erstmal in den Brunnen gefallen, kann auch der Anwalt keine optimalen Ergebnisse mehr erzielen. Nicht selten ist dann nur noch Schadensbegrenzung das erklärte Ziel.

Mein besonderes Interesse gilt übrigens der Vertragsgestaltung. Hier werden die Weichen dafür gestellt, dass Ihre Interessen auch bei Störungen eines Vertrages gewahrt bleiben.

Gerade Verträge über höherwertige Sachen sollten anwaltlich geprüft werden.

Sie wollen doch im Zweifel Eigentümer des Grundstücks werden, für welches Sie den Kaufpreis bezahlt haben, oder?

Da die Vertragsgestaltung kein >>Streitfall<< darstellt, kommt eine Rechtsschutzversicherung für solche Beratungsleistungen leider nicht auf. Es sind also Kosten, die Sie selbst zu tragen haben. Kosten, die sich lohnen können.

Google Maps Bild
So finden Sie mich
Thomas Dubrau
Regattastraße 122
12527 Berlin-Grünau

Telefon: (030) 61504770
Telefax: (030) 61504771

  • www.dubraus.de
  • Kanzlei@Dubraus.de
Taetigkeitsschwerpunkte
  • Vertragsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Jugendstrafrecht