Kaufvertrag, Dienst- und Werkvertrag sind die Verträge, die heutzutage
am häufigsten abgeschlossen werden. Probleme ergeben sich meist dann,
wenn die Kaufsache oder das Werk (bspw. ein neu errichtetes Eigenheim)
Mängel aufweisen oder eine Dienstleistung nicht so erbracht wurde, wie
sich das der Auftraggeber vorgestellt hat.
Bei allen Vertragsarten gelten ganz bestimmte Formalien, die der Käufer
oder Besteller bei der Geltendmachung seiner Rechte beachten muss. Wer
hier das >>do-it-yourself-Prinzip<< zur Vermeidung weiterer
Kosten wählt, zahlt nicht selten drauf. Ist das Kind dann erstmal in
den Brunnen gefallen, kann auch der Anwalt keine optimalen Ergebnisse
mehr erzielen. Nicht selten ist dann nur noch Schadensbegrenzung das
erklärte Ziel.
Mein besonderes Interesse gilt übrigens der Vertragsgestaltung. Hier
werden die Weichen dafür gestellt, dass Ihre Interessen auch bei
Störungen eines Vertrages gewahrt bleiben.
Gerade Verträge über höherwertige Sachen sollten anwaltlich geprüft werden.
Sie wollen doch im Zweifel Eigentümer des Grundstücks werden, für welches Sie den Kaufpreis bezahlt haben, oder?
Da die Vertragsgestaltung kein >>Streitfall<< darstellt,
kommt eine Rechtsschutzversicherung für solche Beratungsleistungen
leider nicht auf. Es sind also Kosten, die Sie selbst zu tragen haben.
Kosten, die sich lohnen können.