Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die eines rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Interessenschwerpunkt meiner Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite.

Auch wenn man das Gerichtsverfahren zu vermeiden sucht: Im Arbeitsrecht gibt es sehr kurze Verjährungsfristen, bspw. bei der Kündigungsschutzklage. Deshalb sollten Sie Ihren Rechtsanwalt unmittelbar nach Erhalt gerichtlicher Post kontaktieren und zeitnah einen Termin vereinbaren. Sind die Fristen ersteinmal abgelaufen, kann Ihnen auch der Anwalt nur noch in sehr seltenen Ausnahmen helfen.

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Thomas Dubrau
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